Was hat es mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eigentlich auf sich?

Im Rahmen unserer aktuellen Themen möchten wir Ihnen den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) näher vorstellen. Diese Maßnahme, die im Zuge des EU-Pakets „Fit for 55“ eingeführt wurde, entfaltet bereits jetzt globale Auswirkungen und hat das Ziel, die europäische Wirtschaft vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen.

· 3 Min Lesezeit

CBAM: Ein Überblick

Der CBAM wurde ins Leben gerufen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische und importierte Produkte zu schaffen. Dies wird erreicht, indem Drittlandsware beim Import in die EU hinsichtlich der eingebetteten Emissionen überprüft wird. Dabei wird geprüft, ob im Drittland bereits Gebühren und Abgaben für den Ausstoß von Treibhausgasen gezahlt wurden. Ab 2026 müssen Importeure für die eingebetteten Emissionen der Drittlandsprodukte CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am EU-ETS-Zertifikatspreis orientiert.

Zeitplan und Anforderungen

Seit dem 1. Oktober 2023 sind alle Importeure bzw. indirekten Zollvertreter verpflichtet, die CBAM-Waren auf eingebettete Emissionen zu untersuchen und quartalsweise Reports abzugeben. Die Verordnung (EU) 2023/956 definiert, welche Produkte als CBAM-Waren gelten. Dazu gehören über 750 Produkte aus Eisen, Stahl, Zement und Aluminium sowie importierter Strom, Düngemittel und Wasserstoff. Bis Ende 2025 will die EU-Kommission entscheiden, ob weitere Produkte aus der Grundlagenchemie hinzukommen.

Implementierungsphasen

Die Implementierung des CBAM erfolgt in mehreren Phasen:

  • Phase 1: Alle Importeure, die ausgewählte Güter in die EU einführen, fallen unter die CBAM-Regeln. Unternehmen mussten den ersten CBAM-Report am 31. Januar 2024 für das vierte Quartal 2023 abgeben. Die EU-Kommission hat eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30. April 2024 verkündet. Korrekturen für die ersten drei Quartale sind bis zum 31. Juli 2024 möglich.
  • Phase 2: Bis Ende 2025 sind quartalsweise CBAM-Reporte zu erstellen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen CBAM-Zertifikate in Höhe des Preises der EU-ETS-Zertifikate erworben werden.

Unser Leistungsangebot

Bei Maygreen unterstützen wir Sie umfassend bei der Bewältigung der CBAM-Herausforderungen. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Evaluierung der Betroffenheit: Wir analysieren, inwieweit Ihr Unternehmen von den CBAM-Regelungen betroffen ist.
  • Erstellung der quartalsweisen CBAM-Reporte: Unsere Software „CBAM-Facilitator“ ermöglicht die automatisierte Erstellung von Reports mit aktuellen Emissionsfaktoren.
  • Schulungs- und Eskalationskonzepte: Wir entwickeln und führen maßgeschneiderte Schulungen durch, um sicherzustellen, dass Ihr Team die regulatorischen Anforderungen versteht und umsetzt.

Fazit

CBAM ist ein äußerst komplexes Regelwerk mit einem klaren Zeitplan und Umsetzungsphasen für Unternehmen. Unsere Expertinnen und Experten bei Maygreen beraten Sie gerne zu den Herausforderungen und geben Ihnen umfassende Auskunft. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Lösungen und Dienstleistungen zu erfahren.

Zusammenfassung CBAM

Die erste Implementierungsphase ist bereits gestartet:

  • Alle Importeure, die ausgewählte Güter (ca. 750 Produkte) in die EU einführen, fallen unter die CBAM-Regeln.
  • Unternehmen mussten den ersten CBAM-Report am 31. Januar 2024 für das vierte Quartal 2023 abgeben. Eine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30. April 2024 wurde von der EU-Kommission verkündet. Korrekturen für die ersten drei Quartale sind bis zum 31. Juli 2024 möglich.
  • Bis Ende 2025 sind quartalsweise CBAM-Reporte zu erstellen, bevor ab dem 1. Januar 2026 CBAM-Zertifikate im Wert der EU-ETS-Zertifikate erworben werden müssen.

Unser Leistungsangebot:

  • Evaluierung der Betroffenheit
  • Erstellung der quartalsweisen CBAM-Reporte automatisiert mit nachgepflegten Emissionsfaktoren direkt aus der Software „CBAM-Facilitator“
  • Erstellung und Durchführung von (individuellen) Schulungs- und Eskalationskonzepten unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen