Neue EU-Stahlverordnung: Fristen, Kontingente und aktueller CBAM-Zertifikatspreis
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Stahlverordnung (EU) 2026/1384. Sie wurde am 24. Juni 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, nachdem der Rat sie am 8. Juni 2026 gebilligt hatte. Der Rahmen - halbierte zollfreie Kontingente sowie ein Zollsatz von 50 Prozent auf darüberhinausgehende Mengen - war bereits zuvor bekannt
Die Stahlverordnung ist keine CBAM-Regulierung, sondern sie gehört zum Zollrecht. Kernregelung ist die Eröffnung von Zollkontingenten und die Festlegung eines außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatzes für die definierten Stahlprodukte. Angesichts der Belastung der Stahlimporteure durch die CBAM-Kosten soll die Stahlverordnung flankierend für Erleichterungen für Stahlimporteure sorgen.
Der finale Text konkretisiert nun die Einzelheiten für die Praxis.
Wesentliche Inhalte des finalen Texts
- Der Produktumfang umfasst weiterhin 28 Warenkategorien gemäß Anhang I der Verordnung.
- Das zollfreie Gesamtkontingent beträgt 18.345.922 Tonnen pro Jahr.
- Die Kontingente werden quartalsweise verwaltet, aufgeteilt nach Warenkategorie und Herkunftsland.
- Ob zollfreie Mengen verfügbar sind, entscheidet sich jeweils zu Beginn eines Quartals; bei späten Bestellungen im Quartal kann der volle Zollsatz von 50 Prozent anfallen.
Herkunftsnachweis nach Schmelz- und Gießland
- Die Nachweispflicht nach dem Schmelz- und Gießland beginnt am 1. Oktober 2026; als Beleg dient unter anderem ein Werkszeugnis.
- Ab Oktober 2027 berücksichtigt die Kommission diese Angaben bei der Länderverteilung der Kontingente.
- Bis zum 30. Juni 2028 wird geprüft, ob das Kriterium zur alleinigen Grundlage der Zuteilung wird.
Innerhalb des zollfreien Kontingents fallen für Stahlimporte die Zertifikatskosten an; außerhalb des Kontingents kommen zusätzlich 50 Prozent Zoll hinzu.
CBAM-Zertifikatspreis für das zweite Quartal 2026
- Die Kommission wird den CBAM-Zertifikatspreis für das zweite Quartal 2026 am Montag, dem 6. Juli 2026, veröffentlichen.
- Der Preis wird als gewichteter Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise des Quartals berechnet. Erste, noch nicht offiziell bestätigte Berechnungen deuten auf einen Wert von rund 75,28 Euro pro Tonne hin (erstes Quartal 2026, offiziell veröffentlicht: 75,36 Euro).
Diskussion über die CBAM-Erweiterung
- Seit dem 1. Juli 2026 laufen Konsultationen über eine erste Erweiterung der CBAM-Maßnahmen um zusätzliche Warennummern und die Ausweitung auf stahlhaltige Downstream-Produkte.
- Bis zum 31. Dezember 2026 wird die Aufnahme weiterer Warennummern geprüft, bis zum 30. Juni 2027 die Ausweitung auf stahlhaltige Downstream-Produkte.
- Der zweite Prüfauftrag steht im Zusammenhang mit der CBAM-Erweiterung, zu der der Rat am 12. Juni 2026 seine Position festgelegt hat.
Relevanz
Für Importeure von Stahlprodukten ergeben sich aus dem finalen Text konkrete nächste Schritte: die Anforderung von Werkszeugnissen mit Schmelz- und Gießland bis zum 1. Oktober 2026 sowie die Berücksichtigung der quartalsweisen Kontingentzuteilung bei der Bestellplanung. Mit der bevorstehenden Veröffentlichung des CBAM-Zertifikatspreises für das zweite Quartal am 6. Juli liegen zudem bald alle Kostenkomponenten für die Kalkulation der Einfuhrkosten im zweiten Halbjahr vor.
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