CBAM-Update: Zentrale Plattform und Trilogverhandlungen

Zwei Entwicklungen aus der laufenden Woche bringen den CBAM-Fahrplan ein Stück weiter in den Fokus: Bei der zentralen CBAM-Plattform (CCP), über die ab 2027 Zertifikate verkauft werden sollen, zeigt sich, wonach sich die entscheidende Frist eigentlich richtet. Und beim Trilog zur CBAM-Sektorenerweiterung liegen inzwischen vier konkrete Streitpunkte auf dem Tisch, an denen sich die Novemberrunde entscheiden dürfte.

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Zentrale CBAM-Plattform: Frist hängt jetzt am Einzelvertrag

Die ursprüngliche Ausschreibung zur Common Central Platform (CCP) endete ohne Zuschlag. Die Kommission hat den Auftrag anschließend im Dringlichkeitsverfahren vergeben: Rahmenvertrag mit European Dynamics SA, abgeschlossen am 30. Juni 2026, Bekanntmachung veröffentlicht am 8. Juli 2026, Auftragswert 5,83 Millionen Euro.

Neu präzisiert ist dabei die Fristenlogik: Die testbereite Vorabversion mit den Kernfunktionen Verkauf, Rückkauf und Abgleich von CBAM-Zertifikaten muss innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des ersten Einzelvertrags stehen – nicht automatisch ab dem Rahmenvertrag vom 30. Juni. Das Datum dieses Einzelvertrags ist bislang nicht veröffentlicht, weshalb sich der konkrete Fertigstellungstermin aktuell nicht bestimmen lässt.

Der gesetzlich vorgesehene Beginn des Zertifikatsverkaufs bleibt der 1. Februar 2027 (Art. 20 Abs. 1 CBAM-Verordnung). Eine Verschiebung wurde nicht bekanntgegeben, die technische Betriebsbereitschaft ist öffentlich allerdings noch nicht bestätigt. Auch die delegierte Verordnung zu Verkauf und Rückkauf der Zertifikate, die unter anderem eine Gebühr von 0,05 Euro je Zertifikat vorsieht, liegt weiterhin nur im Entwurf vor.

Trilog: vier offene Punkte, neue Ratsdokumente

Der erste politische Trilog zur CBAM-Sektorenerweiterung auf nachgelagerte („downstream“) Produkte und zu Anti-Umgehungsmaßnahmen fand am 20. Oktober 2026 statt und endete ohne politische Gesamteinigung. Laut dem Fachportal CBAM Guide blieben vier konkrete Streitpunkte offen: eine gesonderte Bagatellschwelle für Aluminiumprodukte, die Unterscheidung von Pre-Consumer- und Post-Consumer-Metallschrott, die Einbeziehung von Online-Plattformen in den CBAM-Anwendungsbereich sowie die Festlegung globaler Standardwerte für nachgelagerte Waren.

Der Zeitplan steht: technische Beratung in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe am 30. Oktober 2026, nächster politischer Trilog am 30. November 2026. Eine Einigung wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt.

Bedeutung für die Praxis

Aus beiden Entwicklungen ergibt sich noch keine akute Handlungsnotwendigkeit, weder steht der Verkaufsstart der CCP infrage, noch ist der Produktumfang der Sektorenerweiterung entschieden. Relevant ist aber die Richtung: Unternehmen mit Aluminium- oder Schrottimporten sollten die vier benannten Streitpunkte im Blick behalten, da sie bei der Novemberrunde den konkreten Kompromiss prägen dürften. Und wer sich auf den Zertifikatsverkauf ab Februar 2027 vorbereitet, sollte wissen, dass der genaue Fertigstellungstermin der Testumgebung weiterhin offen ist.

Wie MAYGREEN Sie unterstützen kann

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