CBAM-Update: ENVI-Ausschuss nimmt zentralen Kompromiss zur Downstream-Ausweitung an

Der federführende Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat am 6. Juli 2026 über Compromise Amendment 15 (CA15) abgestimmt - den zentralen Kompromissantrag zu den Anhängen des CBAM-Dossiers zur Ausweitung des Mechanismus auf Downstream-Produkte (2025/0419(COD)). Laut Voting List zur Ausschusssitzung sollte über CA15 abgestimmt werden; der Ausschuss hat den Bericht mit 56 Ja- zu 11 Nein-Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen.

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Worum es geht

CA15 ist Teil des Berichts von Berichterstatter Mohammed Chahim zur Änderung der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956. Das Dokument legt die maßgebliche Liste der zusätzlichen CN-Codes fest, die künftig unter den CBAM fallen sollen, und ersetzt laut Dokument über 900 Einzeländerungsanträge (AM 415, 426–1374 sowie ITRE 48–51). 

Umfang der Ausweitung

CA15 fügt Annex I rund 280 neue CN-Codes hinzu - überwiegend verarbeitete Eisen-, Stahl- und Aluminiumprodukte. Betroffene Produktgruppen umfassen unter anderem:

  • Bau- und Befestigungsmaterial: Nägel, Federn, Gitter, Scharniere, Beschläge
  • Haushaltsgeräte: Kühl- und Gefriergeräte, Herde, Backöfen, Geschirrspüler, Staubsauger
  • Küchen- und Sanitärartikel aus Stahl und Aluminium
  • Maschinen und Anlagen: Pumpen, Kompressoren, Krane, Förderanlagen, Landmaschinen
  • Elektrotechnik: Motoren, Generatoren, Transformatoren, Kabel
  • Fahrzeugteile und Anhänger: Karosserieteile, Bremsen, Achsen, Auspuffanlagen
  • Medizintechnik: bildgebende Geräte, Spritzen, Dialysegeräte
  • Möbel und Fertigbauten aus Metall

Im Gegenzug wird in Annex III (Annex VIII der Grundverordnung) der Passus zu Eisen- und Stahlschrott (ex 7204) gestrichen.

Trägerschaft im Ausschuss

Laut Voting List wurde der Kompromiss von EPP, S&D, Renew, Greens und Left gemeinsam eingebracht und vom Berichterstatter unterstützt. Diese Einordnung stammt aus der Voting List zur Ausschusssitzung und ist im CA15-Dokument selbst nicht enthalten.

Wie geht es weiter

CA15 ist damit das zentrale Dokument zur Frage, welche zusätzlichen Produktgruppen künftig in den CBAM einbezogen werden. Mit der Annahme im ENVI-Ausschuss ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen: Als Nächstes stimmt das gesamte Europäische Parlament in der Plenarsitzung vom 14. bis 17. September 2026 über den Bericht ab. Erst danach beginnen die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission, in denen sich die drei Institutionen auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen müssen. Die Mitgliedstaaten haben ihre Ratsposition zur CBAM-Ausweitung bereits festgelegt.

Wie MAYGREEN Sie unterstützen kann

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  • Einschätzung der Compliance-Implikationen einer Downstream-Ausweitung für Ihr Unternehmen
  • Vorbereitung auf mögliche neue Melde- und Berichtspflichten