CBAM-Ausweitung: EU-Parlament stimmt für deutlich größeren Warenkreis

Während die Definitivphase des CBAM gerade erst mit den zehn Guidance Documents vom 14. August operativ Fahrt aufnimmt, zeichnet sich auf der Gesetzgebungsebene bereits die nächste große Veränderung ab: Am 15. September 2026 hat das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit seine Verhandlungsposition zur Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte („downstream") Produkte beschlossen – und geht dabei deutlich über den Kommissionsvorschlag hinaus.

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Mehr als doppelt so viele Produkte wie von der Kommission vorgeschlagen

Die Kommission hatte im Dezember 2025 vorgeschlagen, rund 180 stahl- und aluminiumintensive Weiterverarbeitungsprodukte in den CBAM-Anwendungsbereich aufzunehmen – darunter bereits Automobilkomponenten, Waschmaschinen, Kühlschränke und Maschinenbauteile. Das Parlament geht nun mit über 450 Produkten deutlich weiter und bezieht unter anderem Solarmodule, Wärmepumpen, Automobilkomponenten und weitere Haushaltsgeräte mit ein – Warengruppen, die bislang außerhalb des industriellen Kernfokus von CBAM lagen. Gerade die Einbeziehung von Fahrzeugkomponenten aus Stahl und Aluminium ist unter den betroffenen Branchenverbänden umstritten: Der VDA hat sich in Reaktion auf die Parlamentsposition explizit dagegen ausgesprochen.

Weitere zentrale Änderungen der Parlamentsposition

Neben der Produktausweitung enthält die Position mehrere praxisrelevante Anpassungen: eine niedrigere Schwelle dafür, wann eine Ware als „geringfügig verändert" gilt, um Umgehungsstrategien wirksamer zu unterbinden, ohne normale unternehmerische Entscheidungen zu erfassen; einen Mechanismus, der CBAM-Einnahmen gezielt an betroffene Sektoren zurückführt, anstelle der ursprünglich diskutierten Preisschock-Regelungen; vereinfachte Berichtspflichten für die am wenigsten entwickelten Länder; sowie eine Erweiterung des temporären Dekarbonisierungsfonds um Düngemittelhersteller. Zudem sollen Stromflüsse aus Nicht-EU-Ländern, die der Netzstabilität dienen, von CBAM ausgenommen werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Rat hatte bereits im Juni 2026 eine eigene, ebenfalls ausweitende Position zur CBAM-Stärkung beschlossen. Mit dem Parlamentsbeschluss vom 15. September liegen nun beide Positionen vor, sodass die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission beginnen können. Bis zu einer finalen Verordnung ist also noch offen, welcher Produktumfang und welche Detailregelungen sich letztlich durchsetzen.

Bedeutung für die Praxis

Für CBAM-pflichtige und potenziell künftig CBAM-pflichtige Unternehmen ist das ein wichtiges Frühwarnsignal: Auch wenn die Verordnung noch nicht final ist, deutet die Parlamentsposition auf eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs hin, die weit über die bisherigen Kernsektoren Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom hinausreicht. Unternehmen, die Solarmodule, Wärmepumpen, Automobilkomponenten oder andere stahl-/aluminiumintensive Endprodukte importieren, sollten die Trilog-Verhandlungen jetzt im Blick behalten, um frühzeitig auf eine mögliche künftige Berichtspflicht vorbereitet zu sein.

Wir bei MAYGREEN verfolgen die Verhandlungen für Sie weiter und informieren, sobald sich der finale Anwendungsbereich abzeichnet.