Umweltbundesamt DEHST Mahnschreiben – was tun?
Unternehmen, die in der Vergangenheit keine CBAM-Berichte abgegeben haben, erhalten derzeit ein Schreiben vom Umweltbundesamt (DEHSt) mit der Aufforderung, die fehlenden Berichte nachzureichen. Besonders kritisch: Die Fristen sind sehr knapp bemessen – oftmals beträgt die Bearbeitungszeit lediglich zwei Wochen. Wer in dieser Zeit nicht reagiert, riskiert empfindliche Sanktionen und eine unnötige Eskalation mit der Behörde.
Damit Sie schnell und rechtssicher handeln können, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengestellt – und zeigen, wie wir Sie dabei kurzfristig unterstützen.
1. Registrierung im CBAM-Portal und Übergangsregister
Ohne Registrierung im CBAM-Portal und im Übergangsregister können Sie keine Berichte abgeben. Prüfen Sie daher sofort, ob Ihr Unternehmen bereits registriert ist. Falls nicht, sollten Sie die Registrierung umgehend durchführen, da die Freischaltung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
2. Importdaten prüfen
Gehen Sie Ihre Importvorgänge systematisch durch und prüfen Sie, ob CBAM-relevante KN-Nummern darunter sind. Gerade kleinere oder unregelmäßige Wareneingänge werden schnell übersehen, können aber dennoch meldepflichtig sein. Eine gründliche Analyse der Importdaten ist daher unverzichtbar.
3. Kontakt mit Lieferanten aufnehmen
Für eine vollständige CBAM-Meldung benötigen Sie Anlagen- und Emissionsdaten Ihrer Lieferanten in Drittstaaten. Diese Informationen sind nicht sofort verfügbar und müssen aus Compliance-Gründen aktiv angefragt werden. Erfahrungsgemäß dauert es, bis diese Daten geliefert werden – je früher Sie Kontakt aufnehmen, desto besser.
4. Erstellung und Upload der XML-Datei
Die CBAM-Berichte müssen im vorgeschriebenen XML-Format erstellt und im Übergangsregister hochgeladen werden. Fehlerhafte Dateien werden abgelehnt. Die manuelle Eingabe kann sehr aufwendig sein. Daher lohnt es sich, auf eine digitale Lösung zu setzen, die diese Prozesse automatisiert und validiert.
5. Prüfung der Anmeldung als CBAM-Declarant
Neben den Berichtsfristen sollten Sie auch prüfen, ob eine Registrierung als CBAM-Declarant notwendig ist. Ab dem 01.01.2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von zugelassenen Anmeldern in die EU eingeführt werden. Wer hier nicht vorbereitet ist, läuft Gefahr, Importverbote zu riskieren.
Warum sofortiges Handeln entscheidend ist
Das Umweltbundesamt fordert die Nachreichung der CBAM-Berichte in sehr kurzen Fristen. Ein aktuelles Beispiel: Die DEHSt setzte die Frist für die fehlenden Berichte der Quartale Q1 bis Q4/2024 auf den 06.10.2025 – und ließ dafür weniger als einen Monat Zeit. In anderen Fällen beträgt die Frist sogar nur zwei Wochen.
Wer diese Fristen versäumt, muss mit Sanktionen nach Artikel 16 der CBAM-DVO rechnen.
Zudem kann ein fehlender Bericht ab 2026 zur Folge haben, dass keine CBAM-Güter mehr in die EU eingeführt werden dürfen.
Praxistipp: Unsere Unterstützung
Mit der Software MAYGREEN CBAM Facilitator haben Sie ein Werkzeug, das Sie in allen Schritten unterstützt:
- Automatische Prüfung Ihrer Importdaten,
- strukturierte Abfrage von Emissionsdaten bei Lieferanten,
- fehlerfreie Erstellung des XML-Files,
- sicherer Upload der Berichte in das CBAM-Übergangsregister.
Wir stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung und unterstützen Sie persönlich bei der Lösung. So stellen Sie sicher, dass alle Berichte fristgerecht eingereicht werden – ohne unnötigen Stress und mit maximaler Rechtssicherheit.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen schnell, zuverlässig und unkompliziert, Ihre CBAM-Pflichten zu erfüllen.
