Standardwerte oder Echtdaten?

Was CBAM derzeit noch offenlässt

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Unternehmen müssen auch in der 2. Phase des CBAM ab 2026 ihre „grauen Emissionen“ – also die im Drittland bei der Herstellung ihrer Importgüter entstehenden CO₂-Emissionen – berechnen und melden. Doch eine entscheidende Frage bleibt offen: Müssen Importeure ihre Lieferanten zwingend nach Echtdaten fragen – oder ist dies bei der Anwendung von Standardwerten nicht mehr erforderlich? 

Erwägungsgrund (19) der neuen Verordnung (EU) 2025/2083 schafft nur bedingt Klarheit:

„Zugelassene CBAM-Anmelder müssen eine jährliche CBAM-Erklärung vorlegen, die die Berechnung der grauen Emissionen enthält, die entweder auf Standardwerten oder auf tatsächlichen Werten, die von akkreditierten Prüfern überprüft wurden, beruht. Die Standardwerte sollten von der Kommission berechnet und zur Verfügung gestellt werden. Die Prüfung grauer Emissionen sollte daher nur bei tatsächlichen Werten angewendet werden.“

Dementsprechend sieht Artikel 7 der Verordnung (EU) 2023/956 beides vor: Berechnungen auf Grundlage tatsächlicher Werte oder von der Kommission festgelegter Standardwerte. Was auf den ersten Blick eindeutig wirkt, lässt in der Praxis aber Fragen offen.

Denn die Verordnung sagt nicht ausdrücklich, ob Lieferanten verpflichtet sind, ihre Daten offenzulegen, selbst wenn der Importeur Standardwerte nutzt.
Diese Unsicherheit zeigt sich besonders deutlich bei komplexen Lieferketten, in denen Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden müssen.

Die EU-Kommission arbeitet an Durchführungsakten, die festlegen sollen, wie Standardwerte berechnet werden und wie tief die Datenerhebung gehen muss. Dabei könnte es für verschiedene Produktionsverfahren ein- und desselben CBAM-Guts unterschiedliche Standardwerte geben. Es bleibt daher unklar, wie weit die Pflichten der Importeure – auch bei der Anwendung von Standardwerten - zur Einholung von Daten tatsächlich reichen werden.

Was in der Verordnung klar geregelt scheint, bleibt in der praktischen Umsetzung eine Grauzone. Denn nirgendwo steht, ob Importeure ihre Lieferanten auch dann aktiv zur Datenlieferung auffordern müssen, wenn sie Standardwerte verwenden – und sei es nur, um die korrekten Standardwerte auszuwählen.

Da Standardwerte durch die EU-Kommission mit einem Aufschlag versehen werden, dürften sie in der Regel im Vergleich zu Echtdaten zu höheren ausgewiesenen Emissionen – und damit zu einem höheren Bedarf an CBAM-Zertifikaten und höheren Kosten führen.

Unternehmen, die auch ab 2026 Echtdaten erfassen und in Kontakt mit Ihren Lieferanten bleiben, schaffen daher für sich nicht nur Transparenz und Rechtssicherheit, sondern sichern sich auch finanzielle Vorteile. Die aktuelle Übergangsphase ist der ideale Zeitpunkt, diese Prozesse aufzubauen und zu erproben – bevor sie verpflichtend werden. 

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